Subsidien für besetzte Kleinstaaten |
|
Regel 8, zweites Pik, besagt ja "Ein Kleinstaat erhält keine TK (auch keine Subsidien) solange seine große Festung feindlich kontrolliert ist."
Aha, jetzt wo ich die Subsidienregeln lese, erübrigt sich meine Frage fast. Aber ich lege hier mal trotzdem meine Erkenntnisse dar:
Ich dachte über einen Fall nach, in dem eine Großmacht an einen Kleinstaat Subsidien zahlt. Der Vertrag läuft über mehrere Runden. Nun wird die große Festung dieses Kleinstaates vom Gegner eingenommen. Wie wird mit der Subsidie verfahren?
Regel 20, zweites Pik, sagt: "Ein bestehender Subsidienvertrag ist im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig kündbar."
Zum Französisch-Bayerischen Vertrag zu Beginn: München kann nicht vor Runde 3 erobert werden, also fällt das weg. Was aber, wenn einer der Partner (der Kleinstaat) nicht kündigen will. (Ich sehe da zum Beispiel, dass Preußen Bayern Subsidien gibt, München erobert wird, Bayern aber den Vertrag nicht auflösen will, damit Preußen schwach bleibt.)
Kann die Großmacht in einem solchen Fall die Subsidie behalten? Oder bekommt die Großmacht die TK weniger, aber der Kleinstaat bekommt sie nicht, und die Karte verbleibt im Stapel?
|