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Bernd_P
Ein Großer Friedrich




Beiträge: 375

Königsmacherei Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

ich habe mir die Königsmacher-Regel sehr genau angesehen und muss gestehen, dass mir noch einiges unklar ist. Königsmacherei (ich kürze mit KM ab) sind "Züge/Aktionen, die einem anderen Spieler unmittelbar den Sieg schenken, egal ob absichtlich oder infolge eines Spielfehlers" Die beiden hierzu genannten Beispiele drehen sich um die letzte zu erobernde Zielstadt (LZEZ), in der Regel verankert ist die LZEZ jedoch nicht. Es geht also nicht nur um die LZEZ?

Wie sieht das mit der KM in folgenden Beispielen aus?

Preußen könnte eine ZS zurückerobern (ein General steht daneben, übersieht aber, dass er nur drüberzuziehen bräuchte). In dieser Situation fällt an anderer Stelle die LZEZ. Ist die Unterlassung der Rückeroberung eine KM? Ich vermute mal nein, denn zwischen diesem Fehler und dem Fall der LZEZ liegen ja noch andere (Verteidigungs-)Aktionen, so dass keine Unmittelbarkeit vorliegt. Was ist aber, wenn Preußen bei der LZEZ nicht oder kaum verteidigungsfähig ist? Dann wäre die Rückeroberung das letzte realistische, also unmittelbare Mittel gewesen, den Sieg zu verhindern. Wäre es dann eine KM?

Friedrich könnte einen kurzen Rückzug bei der LZEZ dadurch bewerkstelligen, dass er die passende Anzahl von Armeen einkauft, was er aber unterlässt. Im Kampf unterliegt er. KM? Ich glaube nein, erstens wegen fehlender Unmittelbarkeit und zweitens weil das Unterlassen des richtigen Einkaufs wohl kein echter Spielfehler ist. Aber auch hier frage ich mich: Wenn der richtige Einkauf aus TK-Gründen das letzte Verteidigungs-Mittel gewesen wäre - wäre es dann eine KM, weil ja dann Unmittelbarkeit vorläge?
Variante: Preußen könnte einen Turm zusammenbauen und dadurch ein Armeeverhältnis herstellen, dass einen kampflosen kurzen Rückzug ermöglicht. Dies wäre die letzte Verteidigungsmöglichkeit, weil die TKs eine Verteidigung per Kampf nicht oder kaum mehr zulassen. KM?

Der Verteidiger stellt sich ohne trifftigen Grund drei Städte entfernt von der LZEZ auf, verbaut sich also selbst die Rückzugs-Option. Der Kampf geht verloren, aber es ist klar, dass er die Karten für einen Rückzug gehabt hätte. Unmittelbar ist dieser Fehler wohl nicht (es liegt ja noch der Kampf dazwischen). Aber auch hier: Was ist, wenn von vorne herein aus TK-Gründen eine fehlende oder minimale Verteidigungsfähigkeit vorläge? Wäre dann die Annäherung an die Zielstadt nicht die letzte realistische Verteidigungschance gewesen?
Variante: Was ist, wenn Preußen sich auf die LZEZ stellen könnte, dies aber unterlässt und ansonsten praktisch verteidigungsunfähig ist?

Nach meinem jetzigen Verständnis (ich bitte gfls. um Korrektur), interpretiere ich die KM als letzte Verteidigungsmaßnahme, die unterbleibt, obwohl sie nicht so komplex ist, dass sie nicht von einem einigermaßen geübten Friedrich-Spieler erwartet werden könnte (= Spielfehler und nicht schwaches Spiel). Ob die Maßnahme tatsächlich das letzte Mittel ist/war, lässt sich oft erst im Nachhinein sagen, deshalb darf vorab nur in seltenen Fällen KM-Alarm gegeben werden. Wie gesagt, so sehe ich es im Moment. Wenn dies (einigermaßen) stimmt, dann war mein KM-Alarm vom letzten Jahr natürlich ein Riesenschmarn. Aber man lernt ja dazu.

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Man soll nie zu früh verzweifeln. (Friedrich II. von Preußen)

10.09.2011 10:56 Bernd_P ist offline Email an Bernd_P senden Homepage von Bernd_P Beiträge von Bernd_P suchen Nehmen Sie Bernd_P in Ihre Freundesliste auf
rsivel
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Zitat:
ich habe mir die Königsmacher-Regel sehr genau angesehen und muss gestehen, dass mir noch einiges unklar ist. Königsmacherei (ich kürze mit KM ab) sind "Züge/Aktionen, die einem anderen Spieler unmittelbar den Sieg schenken, egal ob absichtlich oder infolge eines Spielfehlers" Die beiden hierzu genannten Beispiele drehen sich um die letzte zu erobernde Zielstadt (LZEZ), in der Regel verankert ist die LZEZ jedoch nicht. Es geht also nicht nur um die LZEZ?



Zitat:
Wie sieht das mit der KM in folgenden Beispielen aus? Preußen könnte eine ZS zurückerobern (ein General steht daneben, übersieht aber, dass er nur drüberzuziehen bräuchte). In dieser Situation fällt an anderer Stelle die LZEZ. Ist die Unterlassung der Rückeroberung eine KM? Ich vermute mal nein, denn zwischen diesem Fehler und dem Fall der LZEZ liegen ja noch andere (Verteidigungs-)Aktionen, so dass keine Unmittelbarkeit vorliegt. Was ist aber, wenn Preußen bei der LZEZ nicht oder kaum verteidigungsfähig ist? Dann wäre die Rückeroberung das letzte realistische, also unmittelbare Mittel gewesen, den Sieg zu verhindern. Wäre es dann eine KM?


Sorry, daß ich erst heute antworte. Ich hatte in den letzten Tagen das Forum ein wenig vergessen.

Zitat:
Friedrich könnte einen kurzen Rückzug bei der LZEZ dadurch bewerkstelligen, dass er die passende Anzahl von Armeen einkauft, was er aber unterlässt. Im Kampf unterliegt er. KM? Ich glaube nein, erstens wegen fehlender Unmittelbarkeit und zweitens weil das Unterlassen des richtigen Einkaufs wohl kein echter Spielfehler ist. Aber auch hier frage ich mich: Wenn der richtige Einkauf aus TK-Gründen das letzte Verteidigungs-Mittel gewesen wäre - wäre es dann eine KM, weil ja dann Unmittelbarkeit vorläge?


Das ist meiner Meinung nach keine KM, denn diese würde voraussetzen, daß der Preußen-Spieler die Armeenzahl des Gegners kennt. Das ist aber nicht zu beweisen.

Zitat:
Variante: Preußen könnte einen Turm zusammenbauen und dadurch ein Armeeverhältnis herstellen, dass einen kampflosen kurzen Rückzug ermöglicht. Dies wäre die letzte Verteidigungsmöglichkeit, weil die TKs eine Verteidigung per Kampf nicht oder kaum mehr zulassen. KM?


Keine KM, Begründung s.o.

Zitat:
Der Verteidiger stellt sich ohne trifftigen Grund drei Städte entfernt von der LZEZ auf, verbaut sich also selbst die Rückzugs-Option. Der Kampf geht verloren, aber es ist klar, dass er die Karten für einen Rückzug gehabt hätte. Unmittelbar ist dieser Fehler wohl nicht (es liegt ja noch der Kampf dazwischen). Aber auch hier: Was ist, wenn von vorne herein aus TK-Gründen eine fehlende oder minimale Verteidigungsfähigkeit vorläge? Wäre dann die Annäherung an die Zielstadt nicht die letzte realistische Verteidigungschance gewesen?


Wenn Preußen näher an die LZEZ heran hätte ziehen können, so wird es hier langsam kritisch. Wieso unterbleibt das Decken aus Enfternung 1 oder 2? Ist allen am Tisch klar, daß Preußen keine Chance in dem betreffenden TK-Symbol hat -- und daher nur auf Rückzug spielen kann? Spricht alles gegen eine taktische Finte?

Hier könnte in der Tat KM vorliegen.

Zitat:
Variante: Was ist, wenn Preußen sich auf die LZEZ stellen könnte, dies aber unterlässt und ansonsten praktisch verteidigungsunfähig ist?


Ebenfalls KM, unter obigen Einschränkungen.

Zitat:
Nach meinem jetzigen Verständnis (ich bitte gfls. um Korrektur), interpretiere ich die KM als letzte Verteidigungsmaßnahme, die unterbleibt, obwohl sie nicht so komplex ist, dass sie nicht von einem einigermaßen geübten Friedrich-Spieler erwartet werden könnte (= Spielfehler und nicht schwaches Spiel). Ob die Maßnahme tatsächlich das letzte Mittel ist/war, lässt sich oft erst im Nachhinein sagen, deshalb darf vorab nur in seltenen Fällen KM-Alarm gegeben werden. Wie gesagt, so sehe ich es im Moment. Wenn dies (einigermaßen) stimmt, dann war mein KM-Alarm vom letzten Jahr natürlich ein Riesenschmarn. Aber man lernt ja dazu.



Genau. Es geht um die Unmittelbarkeit und die letzte Verteidigungsmaßnahme. Es geht um Fälle, wo jemand bösartig und unfair einem Spieler, der ihm sympathischer ist, den Sieg schenkt.

Es geht nicht um Spielfehler, die zum Kollaps in z.B. Schlesien führen, wo Österreich aber noch 5 Runden braucht um die ZS einzusammeln. Hier kann schon alleine deswegen keine KM vorliegen, da ja noch 5 Schicksalskarten gezogen werden, das Spiel also vorher beendet sein kann.

25.09.2011 09:04 rsivel ist offline Email an rsivel senden Beiträge von rsivel suchen Nehmen Sie rsivel in Ihre Freundesliste auf
-toni-
Ein Großer Friedrich




Beiträge: 470

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Noch eine Frage dazu: Wann sollte man in den obigen Fällen Königsmacherei reklamieren?

Sollte man es gleich nach Preußens Zug machen, oder erst wenn der gegnerische Zug zum Sieg führt?

26.09.2011 22:46 -toni- ist offline Email an -toni- senden Beiträge von -toni- suchen Nehmen Sie -toni- in Ihre Freundesliste auf
rsivel
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Beiträge: 501

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IN den genannten Beispielen: Gleich nach dem preußischen Zug. (Königsmacherei kann nur vorliegen, wenn allen klar ist, daß hier einem der Sieg geschenkt wird. Also kann man gleich nach dem preußischen Zug reklamieren.)

27.09.2011 08:49 rsivel ist offline Email an rsivel senden Beiträge von rsivel suchen Nehmen Sie rsivel in Ihre Freundesliste auf
 
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